Gebäudesanierung
Sie möchten Ihr Gebäude energetisch sanieren. Die Maßnahmen sollen gefördert werden und Sie benötigen einen KfW Energie Effizienz Experten. Und Sie möchten sich sicher sein, dass alles nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und umgesetzt wird.
Szenario
Sie sind eine junge Famile, haben in Remshalden ein Bestandsgebäude aus den 60er Jahren erworben und möchten dieses sanieren. Es sollen die alten undichten Holzfenster, der in die Jahre gekommene Öl-Heizkessel sowie das Dach und die Außenwände saniert werden. Die verstaubten Heizkörper sollen durch eine Fußbodenheizung erstezt werden. Im Dach soll eine Gaube das neue Arbeitszimmer gemütlicher machen. Damit Ihr Vorhaben von der KfW gefördert wird unterstützen wir Sie als KfW Energie Effizienz Experte.
Problem
Durch die geplanten Maßnahmen und die gewünschte Energie-Effizienz Förderung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen und Optionen hinsichtlich des Wärmeschutz und evtl. Schallschutz. Oft werden notwendige Nachweise gar nicht erbracht oder schlichtweg vergessen. Zusammen mit träge reagierenden Behörden kann es vorkommen, dass der Bauherr erst Monate nach dem eigentlichen Umbau entsprechende Aufforderungen zur Pflichterfüllung erhält - dann sind die Handwerker schon lange Weg und eine Anpassung schlichtweg nicht Möglich.
Problembeispiel
Aufgrund der Erneuerung des Wärmeerzeugers ergeben sich entsprechend dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Anforderungen zur Nutzung von 15% erneuerbarer Energie oder eine Kompensation durch eine Ersatzmaßnahme wie bspw. Dachdämmung oder Sanierungsfahrplan. Der Bezirksschornsteinfeger teilt erst bei der nächsten Brandschau diese Änderung der zuständigen Behörde mit. Diese wiederum fordert den Eigentümer mit einer gesetzten Frist zum Nachweis auf. In der Zwischenzeit können mehrere Monate bis 2 Jahre vergangen sein. Die Handwerker sowie das Gerüst sind abgezogen.
Problemlösung
Werden wir frühzeitig beratend hinzugezogen, weisen wir Sie auf diese und andere Verpflichtungen und Optionen hin. In diesem Fall hätten wir empfohlen das ohnehin zu sanierende Dach nicht nur EnEV konform zu dämmen, sondern durch ca. 2-4cm mehr Dämmung auch die EWärmeG Anforderugen zu erfüllen.
Neben den rein rechtlichen Anforderungen erstellen wir bspw. auch ein Lüftungskonzept, welches nach einer derartigen Sanierung unbedingt notwendig wird, da das Lüftungsverhalten des Gebäudes und der Konstruktion massiv verändert wird.