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Neue Förderkonditionen der KfW aufgrund GEG

Aufgrund der Klimabeschlüsse der Bundesregierung ändern sich die KfW Förderkonditionen zum 01.01.2020 bzw. zum 24.01.2020. Was sich genau verändert lesen sie hier

 

Obwohl das neue Gebäude Energie Gesetz in aller Munde ist und quasi kurz vor der Einführung steht, sind die Änderungen der KfW Gebäudeförderung überraschend und völlig unangekündigt. Wir bedauern es sehr, dass die Kommunikation der Änderungen so von Statten geht.

Was hat sich verändert? Im Wesentlichen erhöhen sich die Zuschüsse und Förderhöchstbeträge. Im Gegenzug wird die Förderung von Heizungs- und Lüftungspaketen gestrichen.

Die Zuschüsse bei der Sanierung von Wohngebäuden erhöhen sich um 12,5% bei der Kreditvariante und um 10% bei der Zuschussvariante. Für den Neubau von Wohngebäuden erhöhen sich die Zuschüsse ebenfalls um 10%. Für Nichtwohngebäude erhöhen sich die Zuschüsse für Effizienzgebäude um 10% und für Einzelmaßnahmen um 15%. Die Erhöhung der Zuschüsse schlägt sich auch in höheren Förderhöchstbeträgen nieder. Je Wohneinheit sind es nun 120.000€ (früher 100.000€).

Die Förderung von Öl-Brennwertkesseln, Gas-Brennwertkesseln sowie Hybridheizungen als Einzelmaßnahme bzw. im Heizungspaket wurde eingestellt. Somit werden Heizungsanlagen für Wohngebäude nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen für Wohngebäude liefert nachfolgende Abbildung. Bei genaueren Fragen zur Effizienzförderung kommen Sie gerne auf uns zu.

kfw

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